Barriere­freiheits­erklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Magistrat der Stadt Fulda
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Hessen

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Bereitstellung von Informationen für Mobilität in der Stadt Fulda zu verschiedenen Themen.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Nutzer können sich auf www.fulda-bewegt-sich.de über unterschiedliche Angebote informieren und e-Bikes online reservieren.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:

Die Buchung und Reservierung von e-Bikes wird vom Dienstleister 1-2-Drive bereitgestellt und kann unter Umständen nicht barrierefrei gestaltet sein. Hierauf kann keinen Einfluss genommen werden. Möglicherweise sind Zielseiten einzelner Verlinkungen nicht barrierefrei.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 25.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 25.06.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Adresse:
DER MAGISTRAT DER STADT FULDA
Schlossstraße 1
36037 Fulda

E-Mail: pressestelle@fulda.de

Telefon: +49 661 / 102 1111

Link zur Website: https://www.fulda.de/