Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Magistrat der Stadt Fulda
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Hessen
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Bereitstellung von Informationen für Mobilität in der Stadt Fulda zu verschiedenen Themen.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Nutzer können sich auf www.fulda-bewegt-sich.de über unterschiedliche Angebote informieren und e-Bikes online reservieren.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
Die Buchung und Reservierung von e-Bikes wird vom Dienstleister 1-2-Drive bereitgestellt und kann unter Umständen nicht barrierefrei gestaltet sein. Hierauf kann keinen Einfluss genommen werden. Möglicherweise sind Zielseiten einzelner Verlinkungen nicht barrierefrei.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 25.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 25.06.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Adresse:
DER MAGISTRAT DER STADT FULDA
Schlossstraße 1
36037 Fulda
E-Mail: pressestelle@fulda.de
Telefon: +49 661 / 102 1111
Link zur Website: https://www.fulda.de/